KI-Regeln an Hochschulen: Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt
Darf ich ChatGPT für meine Hausarbeit nutzen? Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an, wo du studierst, in welchem Fach und bei wem du die Arbeit schreibst. Eine einheitliche Regel für alle Hochschulen gibt es weder in Deutschland noch in Österreich oder der Schweiz. Wir haben die offiziellen Vorgaben einiger großer Hochschulen gelesen und zeigen dir, welche Muster sich wiederholen. Eines vorweg: Die Regeln unterscheiden sich oft schon zwischen Fakultäten, Instituten und einzelnen Lehrenden. Verbindlich ist immer deine eigene Prüfungsordnung und das, was deine Prüferin oder dein Prüfer festlegt.
Was die meisten Leitlinien gemeinsam haben
Einen guten Überblick gibt der Leitlinien-Check 2026 des Hochschulforums Digitalisierung. Die Autorinnen und Autoren haben 30 KI-Leitlinien deutscher Hochschulen verglichen, mit Recherchestand Januar 2026. Ein Ergebnis betrifft die Kennzeichnung. Was offengelegt werden muss, reicht laut der Analyse „von Minimalangaben bis hin zu umfangreichen KI-Verzeichnissen mit Prompts und Outputs“.
Ein zweites Ergebnis betrifft den Umgang mit Verdachtsfällen. Statt auf KI-Detektoren setzen viele Leitlinien auf ein gestuftes Verfahren: erst eine Auffälligkeit, dann ein Klärungsgespräch, gegebenenfalls eine mündliche Ergänzungsprüfung und erst danach ein formales Prüfungsverfahren. Mehr als die Hälfte der Leitlinien betont ausdrücklich, dass KI-Detektoren als unzuverlässig gelten und keine belastbare Beweisgrundlage sind.
Technische Universität München
Die TUM legt die Entscheidung in die Hände der Prüfenden. In einer Übersicht für Studienanfänger, KI an der TUM, heißt es: „Für Abgaben von Prüfungen und Abschlussarbeiten gilt immer: Die Vorgaben der Prüfenden sind einzuhalten.“ Nicht in Ordnung ist es danach, Arbeiten von KI generieren zu lassen und als eigene abzugeben oder unzureichend zu kennzeichnen.
Für Abschlussarbeiten gibt es eine Rahmenvereinbarung zum Einsatz generativer KI. Darin wird für einzelne Tätigkeiten festgehalten, ob KI erlaubt ist, erlaubt mit Transparenzpflicht oder nicht erlaubt. Außerdem steht dort: „Generative KI ist nicht als Mitautorin bzw. Mitautor anzusehen“. Die Verantwortung bleibt bei dir.
LMU München
Für die LMU haben wir keine zentrale Regel gefunden, wohl aber Vorgaben einzelner Fakultäten und Institute. Die Volkswirtschaftliche Fakultät schreibt in ihren Empfehlungen von 2024: „Die Verwendung von generativen Modellen ist generell zulässig“. Die Ergebnisse müssen aber kritisch geprüft und wesentlich verändert, verbessert und erweitert werden. Außerdem musst du offenlegen, ob, in welchem Umfang und zu welchem Zweck du KI eingesetzt hast. Diese Angaben beeinflussen laut Fakultät „als solche nicht die Benotung“. Das Institut für Soziologie hat eigene Richtlinien mit Stand November 2025. Gerade hier zeigt sich, wie sehr die Regeln schon innerhalb einer Universität voneinander abweichen.
Universität Hohenheim
In Hohenheim hat der Senat eine Empfehlung beschlossen. Auf der offiziellen Seite heißt es, generative KI-Systeme dürften „grundsätzlich als Hilfsmittel bei unbeaufsichtigten schriftlichen Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten, Seminararbeiten und Abschlussarbeiten eingesetzt werden“, sofern das dem Zweck der Prüfung nicht entgegensteht. Die Entscheidung liegt bei den Prüfenden oder Modulverantwortlichen.
Wenn KI erlaubt ist, verlangt die Prüferin oder der Prüfer in der Regel eine Erklärung, welches System du für welchen Arbeitsschritt wie eingesetzt hast. Interessant ist ein weiterer Punkt: War KI nicht Teil der Aufgabe, dürfen sich Verwendung oder Nichtverwendung als solche nicht auf die Bewertung auswirken. Wer ohne KI schreibt, soll also keinen Nachteil haben.
ETH Zürich und Universität Wien
Die ETH Zürich stellt klar, dass weder Software noch manuelle Prüfverfahren zweifelsfrei feststellen können, ob eine Arbeit ganz oder teilweise mit generativer KI erstellt oder optimiert wurde. In der Eigenständigkeitserklärung wählst du zwischen zwei Varianten: ohne generative KI oder mit einer Nutzung und Kennzeichnung, die du mit deiner Betreuungsperson vereinbart hast. Als Grundsätze nennt die ETH Verantwortung, Transparenz und Fairness.
Die Universität Wien ist strenger formuliert. Welche KI-Nutzung erlaubt ist, legen die Prüfenden fest, die Regeln stehen in u:find. Dort heißt es: „Alles, was dort nicht explizit als erlaubt angeführt ist, gilt als verboten.“ Unerlaubte KI-Nutzung gilt als wissenschaftliches Fehlverhalten. Die Folge kann eine Nichtbeurteilung sein, die mit einem „X“ eingetragen wird, oder die Nichtigerklärung einer Note. In schweren Fällen kann das Rektorat vom Studium für bis zu zwei Semester ausschließen.
Was Gerichte und Wissenschaft dazu sagen
Wie ernst nicht gekennzeichnete KI-Nutzung genommen wird, zeigt das Verwaltungsgericht Kassel. Im Februar 2026 entschied es, dass schon ein einmaliger ungekennzeichneter Einsatz generativer KI die Grenze zur selbständigen Arbeit überschreitet, auch ohne ausdrückliches Verbot in der Prüfungsordnung. Die Berufung ist zugelassen. Ob KI dabei als Plagiat gilt, erklären wir in Ist ein KI-Text ein Plagiat?.
Auch die DFG forderte schon 2023, offenzulegen, welche generativen Modelle zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt wurden. Auf Bundesebene arbeitet eine Arbeitsgruppe der Hochschulrektorenkonferenz laut einem Bericht der Universität Oldenburg an einer Handreichung zu KI und Prüfungen. Veröffentlicht war sie bei unserer Recherche noch nicht.
Stand: November 2026. Hochschulen aktualisieren ihre Regeln häufig. Prüf deshalb immer die aktuelle Fassung auf der Seite deiner Hochschule und deiner Fakultät.
Was das für deine Arbeit heißt
Kläre vor dem Schreiben, was deine Prüferin oder dein Prüfer erlaubt, und lass dir das im Zweifel schriftlich geben. Kennzeichne jede KI-Nutzung so, wie es verlangt wird, und prüf jede Quelle, die eine KI dir nennt. Ob KI-Text als Plagiat gilt, erklären wir in Ist ein KI-Text ein Plagiat?. Für einen Blick auf auffällige Stellen kannst du einzelne Kapitel kostenlos prüfen, mehr dazu auf der Seite Bachelorarbeit auf KI prüfen. Das Ergebnis zeigt Treffer in vier Kategorien und ist ein Hinweis, kein Beweis.
Häufig gestellte Fragen
Ist ChatGPT an deutschen Hochschulen erlaubt?
Das hängt von der Hochschule, der Fakultät und der einzelnen Prüfung ab. Viele Hochschulen erlauben KI mit Kennzeichnung, entscheiden müssen aber meist die Prüfenden.
Gibt es eine einheitliche KI-Regel für alle Hochschulen?
Nein. Jede Hochschule regelt das selbst, oft unterschiedlich nach Fakultät. Verbindlich ist deine Prüfungsordnung.
Muss ich KI-Nutzung in meiner Arbeit kennzeichnen?
In der Regel ja. Die Anforderungen reichen laut dem Hochschulforum Digitalisierung von kurzen Angaben bis zu Verzeichnissen mit Prompts und Outputs.
Können Hochschulen KI-Nutzung mit einem Detektor nachweisen?
Nicht sicher. Die ETH Zürich schreibt, dass weder Software noch manuelle Verfahren das zweifelsfrei feststellen können.